Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens Jura Horse Transport
Alle Transportleistungen des Unternehmens obliegen den nachfolgenden Bestimmungen zu Grunde, soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen. Abweichende Abreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie im Einzelfall schriftlich vereinbart und von allen Vertragsparteien gegengezeichnet wurden.
§ 1 Begriffsbestimmungen/Definitionen, Anwendung TierSchTrV
(1) Transportleistung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Transport von Pferden/Tieren mit eigens für den Transport von Tieren konstruierten Kraftfahrzeugen.
(2) Soweit in diesen Geschäftsbedingungen kurz von „das Pferd“/"dem Tier" die Rede ist, sind damit das Pferd/Tier oder die Pferde/Tiere gemeint, welche für den Transport mit unserem Unternehmen bestimmt sind.
(3) Es gelten grundsätzlich die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Tiertransporte (TierSchTrV Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005) in ihrer jeweils gültigen Fassung, an welche sich das Unternehmen gebunden hält.
§ 2 Bezahlung
(1) Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vollständig nach Beendigung des Transports, beim Fahrer/in in Bar oder per EC-Karte. Je nach Vereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von mind. 50% im Voraus zu leisten. Zahlungen auf Rechnung ist nur noch bei gesonderter vorzeitiger Absprache möglich.
(2) Sofern ein Transport abgebrochen werden muss, weil ein Tier trotz aller Bemühungen nicht transportwillig ist, werden alle entstandenen Kosten (z.B. Leerfahrt, Standzeit) in Rechnung gestellt.
(3) Der Auftragnehmer behält sich ein Rücktrittsrecht bis zu 14 Tagen vor Transportbeginn vor. Geleistete Anzahlungen werden hier zu 100% erstattet. Der Auftraggeber kann bis zu 21 Tage vor Transportbeginn ohne entstehende Kosten vom Vertrag zurücktreten. Bei Kombi-Transporten gilt ein Rücktrittsrecht von 30 Tagen.
(4) Bei Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers innerhalb von 10 - 21 Tagen vor Transportbeginn, wird eine Ausfallpauschale von 50% des vereinbarten Transportpreises fällig, sowie evtl. gebuchte Maut-, Flug- oder Fährkosten.
(5) Bei Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers innerhalb von 4 – 9 Tagen vor Transportbeginn, wird eine Ausfallpauschale von 75% des vereinbarten Transportpreises fällig, sowie evtl. gebuchte Maut-, Flug- oder Fährkosten.
(6) Bei Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers innerhalb von 72 Stunden vor Transportbeginn, wird eine Ausfallpauschale von 100% des vereinbarten Transportpreises fällig, sowie evtl. gebuchte Maut-, Flug- oder Fährkosten.
§ 3 Aufwendungsersatz
(1) Wird ein Transport durch den Auftraggeber abgesagt und sind bis zu diesem Zeitpunkt bereits Aufwendungen von dem Unternehmen getätigt worden, hat der Auftraggeber dem Unternehmen diese zu erstatten. Dies sind insbesondere: Kosten für die Notfallplanung, Routenplanung, gebuchte Maut-, Flug- oder Fährkosten usw.
§ 4 Pfandrecht an dem transportierten Pferd/Tier
(1) Für den Fall der Nichtzahlung der fälligen Transportkosten wird vereinbart, dass der Transportunternehmer wegen fälliger Forderungen aus der Transportvereinbarung, gegen den Auftraggeber ein Pfandrecht an dem transportierten Pferd/Tier erwirbt und befugt ist, sich an dem verpfändeten Pferd/Tier zu befriedigen.
(2) Die Befriedigung erfolgt nach den für das Pfandrecht geltenden Vorschriften des BGB.
(3) Der Auftraggeber erkennt dieses Pfandrecht, mit der Auftragsbestätigung per Email/SMS/Whats App und der daraus folgenden Verladung seines Pferdes/Tieres an.
§ 5 Be- & Entladung
Jede Be- & Entladung ist vom Auftraggeber oder einem von ihm Beauftragten durchzuführen und geschieht in Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bestimmte Person vor Ort ist und das Be- bzw. Entladen übernimmt. Sollten diese Vorgänge durch das Unternehmen übernommen werden, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Das Unternehmen haftet nur bei grob fahrlässiger Handhabung des Vorganges.
§ 6 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Die Haftung seitens des Unternehmens für Beschädigungen am Pferd/Tier oder durch das Pferd/Tier ist ausgeschlossen, wenn sich das Pferd/Tier während des Verladevorgangs oder Transportes unbändig aufführt oder bereits vor dem Transport in einer Weise erkrankt ist, welche die Transportsicherheit des Pferdes/Tieres wesentlich beeinträchtigt (Notfalltransporte) und soweit dabei ggf. vom Auftraggeber bei Vertragsabschluss schriftlich erteilte besondere Weisungen unsererseits befolgt wurden.
(2) Jedes zu transportierende Pferd/Tier muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Für vom Pferd/Tier verursachte Schäden am Transportmittel, an Hilfsmitteln, an Betriebsmitteln oder dem Personal haftet der Auftraggeber in vollem Umfang (100%). Das Zahlungsziel beschränkt sich hier auf 14 Tage.
(3) Das Transportunternehmen haftet nur dann für Schäden, die während des Be- und Entladevorgangs oder während des Transports am Pferd/Tier oder durch das Pferd/Tier entstehen, wenn dem Unternehmen oder dem Fahrer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
(4) Für ein von uns befördertes Pferd/Tier besteht eine Güterschadenhaftpflichtversicherung Das Unternehmens ist begrenzt auf die Höhe dieser Versicherungsleistung Die Begrenzung der Haftung entfällt, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig begangenen Handlung seitens des Unternehmens beruht, die in dem Bewusstsein erfolgt, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.
(5) Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, Verzögerungen bzw. Verspätungen, Transporttermin-Verschiebungen oder Stornierungen und daraus resultierende Mehrkosten oder Schäden, wenn sie auf Grund von unrichtigen Angaben seitens des Auftraggebers, Defekten an Fahrzeugen, Erkrankung des Fahrers, widrigen Straßenzuständen oder Witterungsbedingungen wie z.B. Schneefall, Eisregen,
Sturm, Orkane oder sonstiger Witterungsbedingungen, durch die ein sicherer Transport nicht gewährleistet werden kann, hervorgerufen werden. Der Ausschluss der Haftungspflicht entfällt, wenn dem Unternehmen diesbezüglich die Nichtbeachtung üblicher Sorgfaltspflichten nachgewiesen wird.
§ 7 Equidenpass
(1) Auf Grund gesetzlicher Vorschriften muss der Equidenpass bei jedem Transport des Pferdes/Tieres, auch bei Transporten zur Klinik, Turnier oder zu Zuchtschauen, und sonstigen Transporten, denen kein Notfall zu Grunde liegt, mitgeführt werden. Es wird von dem Unternehmen kein Pferd/Tier ohne Equidenpass transportiert, es sei denn, dem Transport liegt ein Notfall zu Grunde.
(2) Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass der Equidenpass dem Unternehmen mitgegeben wird. Wird dieser Grundsatz missachtet, trägt der Auftraggeber die dadurch anfallenden Kosten, bsp. für die Leerfahrten bei Nichtdurchführung des Transportes, Strafzahlungen bei Kontrollen, usw.
§ 8 Einholung notwendiger Zustimmungen durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber besorgt die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erforderlichen Zustimmungen der jeweiligen Eigentümer. Er stellt den Unternehmer von Ansprüchen Dritter, die sich aus einem unbefugten Betreten oder Befahren eines fremden Grundstückes ergeben können, frei.
§ 9 Medien
(1) Wir als Unternehmen behalten es uns vor, von uns gemachte Bilder/Videos zu Werbezwecken auf Sozialen Medien wie Facebook, Instagram, usw. und unserer Homepage zu verwenden.
(2) Sollte der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden sein, hat er dies vor Fahrtantritt, dem Unternehmen mitzuteilen.
§ 10 Gerichtsstand
(1) Das zuständige Gericht ist immer das, des Unternehmens in Neumarkt i.d. OPf.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Mit dem Verladen des Pferdes/Tieres, stimmt der Pferdehalter/Tierhalter unseren AGBs zu.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 Abs. 1 BGB).
(3) An die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.
Stand der AGBs 01.01.2024
Vertragspartner im Sinne dieser Vereinbarungen ist die Firma
Jura Horse Transport
Inh. Krauß Marion
Sulzbürger Str. 22
92318 Neumarkt
Haftungsausschluss: Urheberrecht
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